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Meine Rechtsgebiete

Das Hauptziel meiner Tätigkeit ist es,

meinen Mandanten eine qualitativ hochwertige juristische Rechtsberatung und effektive Rechtsdurchsetzung, sowohl im Zivilrecht als auch im Öffentlichen Recht aus einer Hand anzubieten.

 

Mein Angebot umfasst insbesondere folgende Rechtsgebiete:

  • Öffentliches Baurecht

  • Privates Baurecht

  • Werksvertragsrecht

  • Architektenrecht

  • Maklerrecht

  • Miet- und WEG-Recht

Die legislative Aufspaltung des Baurechts erzeugt einen Beratungsbedarf sowohl im Zivil- als auch im Verwaltungsrecht. Die wirtschaftliche Betätigung im Baugewerbe lässt sich in ihrer juristischen Dimension selten auf ein Rechtsgebiet beschränken, da sich die Regelungen oft wechselseitig beeinflussen. Ich biete Ihnen daher Rechtsdienstleistungen mit einem besonderen Fokus auf beide Rechtszweige.

Das Angebot richtet sich dabei sowohl an private, gewerbliche als auch öffentliche Auftraggeber.

Für private Bauherren ist der Hausbau oft die größte Investition im Leben. Treten dabei Rechtsfragen oder ein rechtlicher Handlungsbedarf auf, ist es ein entscheidender Zeit- und Kostenvorteil, wenn das gesamte Baurecht durch einen Rechtsanwalt bedient werden kann.

Gewerbliche Anbieter von Bauleistungen haben sich ihrerseits auf das Baugewerbe spezialisiert. Beim diesbezüglich anfallenden Bedarf an Rechtsberatung und Rechtsdurchsetzung ist es deshalb ebenso sinnvoll in diesen Angelegenheiten mit einer in rechtlicher Hinsicht ebenfalls auf das Baugewerbe fokussierten Kanzlei zusammenzuarbeiten. So wird die Möglichkeit geschaffen gewerbliche Bauträger bei Immobilienprojekten von Beginn der Planungs- und Genehmigungsphase, über die Umsetzung, bis hin zum Verkauf zu begleiten.

 

Öffentliche Bauherren haben einen verstärkten Beratungsbedarf im Zivil- und Verwaltungsrecht und den wechselseitigen Beziehungen, sodass die inhaltliche Ausrichtung der Dr. Berger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ein besonders attraktives Angebot dafür schafft.

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